

Update:
30.09.2009
Personen, die dauernd körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt sind, können beim Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung stellen. Sie erhalten dann einen Feststellungsbescheid/Schwerbehindertenausweis, in dem der Grad der Behinderung eingetragen ist und ggf. bestimmte Merkzeichen. Diese sind Voraussetzung für unentgeltliche bzw. verbilligte Beförderung im Personennahverkehr und steuerrechtliche Vergünstigungen.
Die Merkzeichen sind:
„B“ = ständige Begleitung ist notwendig
„G“ = erheblich gehbehindert
„aG“ = außergewöhnlich gehbehindert
„BI“ = blind
„H“ = hilflos
„RF“ = Voraussetzung für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und für die Gebührenermäßigung beim Fernsprechanschluss
Die Anträge werden gestellt bei:
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden
Besucheranschrift:
John-F.Kennedy-Straße 4
65189 Wiesbaden
Sprechzeiten:
Mo bis Do 8-15.30 Uhr, Fr 8-12 Uhr
Postanschrift:
Versorgungsamt
Postfach 5747
65047 Wiesbaden
Tel.: (0611) 7157-0
Fax: (0611) 7157-177
E-Mail:
poststelle@havs-wie.hessen.de
Internet:
www.rp-giessen.de
Quelle: Fachstelle Allgemeine Seniorenhilfe des Main-Taunus-Kreises