Netzwerk-Demenz

im Main-Taunus-Kreis

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Update:
30.09.2009

Leistungen für Schwerbehinderte

Personen, die dauernd körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt sind, können beim Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung stellen. Sie erhalten dann einen Feststellungsbescheid/Schwerbehindertenausweis, in dem der Grad der Behinderung eingetragen ist und ggf. bestimmte Merkzeichen. Diese sind Voraussetzung für unentgeltliche bzw. verbilligte Beförderung im Personennahverkehr und steuerrechtliche Vergünstigungen.

Die Merkzeichen sind:

„B“       = ständige Begleitung ist notwendig
„G“       = erheblich gehbehindert
aG“      = außergewöhnlich gehbehindert
„BI“      = blind

„H“       = hilflos
„RF“     = Voraussetzung für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und für die Gebührenermäßigung  beim Fernsprechanschluss

Die Anträge werden gestellt bei:

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden
Besucheranschrift:
John-F.Kennedy-Straße 4
65189 Wiesbaden
Sprechzeiten:
Mo bis Do 8-15.30 Uhr, Fr 8-12 Uhr
Postanschrift:
Versorgungsamt
Postfach 5747
65047 Wiesbaden
Tel.: (0611) 7157-0
Fax: (0611) 7157-177
E-Mail:
poststelle@havs-wie.hessen.de
Internet:
www.rp-giessen.de

Quelle: Fachstelle Allgemeine Seniorenhilfe des Main-Taunus-Kreises