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Update:
30.09.2009

Rechtliche Vorsorge und Betreuung

 

Gesetzliche Betreuung

Das Wesen einer Betreuung besteht darin, dass für eine volljährige Person ein Betreuer bestellt wird. Dieser handelt in einem genau festgelegten Umfang für diese Person.

(Bitte das entsprechende Formular zum Öffnen anklicken:)

=> Vorsorgevollmacht

=> Patientenverfügung

=> Betreuungsverfügung

Der Umfang einer Betreuung richtet sich danach, inwieweit der Betreute seine Angelegenheiten auf Grund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst besorgen kann.

Über eine Betreuung entscheidet das zuständige Amtsgericht. Es prüft ob und in welchem Umfang eine Betreuung erforderlich ist.

Ein Betreuer kann nur mit Gerichtsbeschluss und nur in seinem Wirkungskreis
handeln. Er unterliegt dem Betreuungsgesetz und wird vom Gericht kontrolliert.

Weitere Informationen und Beratung bei:

Amtsgerichte:

Quelle: Fachstelle Allgemeine Seniorenhilfe des Main-Taunus-Kreises

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