

Update:
30.09.2009
Pflegezeit für berufstätige
Angehörige
Eine Freistellung von der Arbeit für bis zu 6 Monate
ist möglich. Der Anspruch besteht in Betrieben mit mehr als 15
Beschäftigten. In dieser Zeit bezieht der Beschäftigte kein Gehalt.
Beiträge zur Rentenversicherung werden von der Pflegekasse übernommen, wenn
der Betreffende mehr als 14 Stunden wöchentlich pflegt. Die Beiträge zur
Arbeitslosenversicherung werden ebenfalls von der Pflegeversicherung
getragen. Ist der pflegende Angehörige nicht im Rahmen einer
Familienversicherung krankenversichert, dann ist eine freiwillige
Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung erforderlich. Die
Pflegeversicherung erstattet in diesem Fall den Mindestbeitrag für die
freiwillige Krankenversicherung.
Kurzzeitige Freistellung von bis zu 10
Arbeitstagen
Wird jemand in der Familie unerwartet zum Pflegefall,
dann besteht Anspruch auf eine kurzfristige Freistellung von der Arbeit von
bis zu 10 Tagen.