

Update:
30.09.2009
Reicht das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus, kann beim Sozialamt die Übernahme der ungedeckten Heimpflegekosten beantragt werden.
Besteht bzw. bestand ein privatrechtlicher Pflegevertrag (z.B. bei übergebenem Vermögen), kann das Sozialamt verlangen, dass die Leistungen, die bei einem Heimaufenthalt nicht mehr zu erbringen sind, in Geldeswert abgelöst werden.
Wird Sozialhilfe gewährt, werden die Kinder und Ehepartner (soweit sie unterhaltsfähig sind) zum Unterhalt herangezogen.
Wurde im Zeitraum von 10 Jahren vor Eintritt der Hilfsbedürftigkeit Vermögen verschenkt, kann das Sozialamt die Rückgabe der Schenkung bzw. des Vormögens zur Finanzierung der ungedeckten Heimkosten verlangen.
Quelle: Fachstelle Allgemeine Seniorenhilfe des Main-Taunus-Kreises