
Stand
20.04.2010
Leistungen der Pflegekasse werden bei Pflegebedürftigkeit ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen gewährt. Zur Erlangung der Hilfen ist bei der Krankenkasse/Pflegekasse ein Antrag zu stellen. Die Hilfegewährung erfolgt rückwirkend ab Antragstellung, wenn die Notwendigkeit durch den medizinischen Dienst festgestellt wurde.
=> Pflegezeit und kurzzeitige Arbeitsverhinderung
Quelle: Fachstelle Allgemeine Seniorenhilfe des Main-Taunus-Kreises