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Stand
20.04.2010

Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegekasse werden bei Pflegebedürftigkeit ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen gewährt. Zur Erlangung der Hilfen ist bei der Krankenkasse/Pflegekasse ein Antrag zu stellen. Die Hilfegewährung erfolgt rückwirkend ab Antragstellung, wenn die Notwendigkeit durch den medizinischen Dienst festgestellt wurde.

Die Anspruchsvoraussetzungen (Pflegebedürftigkeit, Vorversicherungszeiten) werden von der Pflegekasse bei Antragstellung geprüft.
 
 
Hier können Sie die Leistungen der Pflegeversicherung im Einzelnen nachlesen.
Alle dazugehörigen Informationen sind unter "Downloads" als gesamtes Dokument zum herunterladen hinterlegt.
 
Bitte das entsprechende Thema anklicken:
 

=> Pflegegeld

 

=> Pflegehilfsmittel (SGB V)

 

=> Beiträge zur Rentenversicherung für die Pflegeperson bei Pflege

 

=> Ersatz- bzw. Verhinderungspflege im häuslichen Bereich

 

=> Zusätzliche Betreuungsleistungen

 

=> Kurzzeitpflege

 

=> Tages- oder Nachtpflege

 

=> Vollstationäre Pflege

 

=> Ungedeckte Heimkosten

=> Pflegezeit und kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Quelle: Fachstelle Allgemeine Seniorenhilfe des Main-Taunus-Kreises

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